Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website GoforIT ( https://www.goforit.bayern.de ).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Derzeit gibt es auf dieser Website noch kein Gebärdensprachvideo, jedoch wird dieses in Kürze eingebunden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken - Unzureichende Alternativtexte für Logos, Bilder, Bedienelemente, SVG-Grafiken und Navigation.
  • Volltextalternative für Videos - Einblendungen in Videos (z. B. Sprechernamen, Rollen, Standortkarte, Mail-Adressen) werden nicht in Textform bereitgestellt.
  • Kontraste von Texten ausreichend - Die eingeblendeten Kacheln auf der Startseite sowie die Navigation auf der Seite „Unsere Aufgaben“ weisen nicht ausreichend Kontrast auf. 
  • Zielgröße (Minimum) - Die Paginationspunkte sind zu nah beieinander und erfüllen dadurch nicht die erforderliche Mindestzielgröße für Bedienelemente.
  • Auf dieser Seite fehlt bislang ein Gebärdensprachvideo, das den Seitenaufbau sowie die wichtigsten Inhalte erläutert. Die Bereitstellung erfolgt schnellstmöglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)". 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Intra-Internet@ldbv.bayern.de
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html