Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien -Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website GoforIT ( https://www.goforit.bayern.de ).

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bedienelemente und Bilder
    Nicht bei allen Bedienelementen sind die Kontrastwerte ausreichend. Es sind noch nicht für alle Bilder Alternativtexte hinterlegt.
  • Slideshows
    Die Bilder sind nicht ausreichend mit Alternativtexten hinterlegt.
  • Die Strukturierung durch Überschriften ist nicht auf allen Seiten konsequent umgesetzt.
  • Die Seite ist nicht komplett ohne Farben nutzbar.

An der Behebung, der nicht barrierefreien Stellen, arbeiten wir.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter personalgewinnung@ldbv.bayern.de. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter TFNM@ldbv.bayern.de einholen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
personalgewinnung@ldbv.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html